Streitwert bei gesonderter Feststellung des Werts von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Leitsatz
In Klageverfahren, die die gesonderte Feststellung des Werts von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft betreffen, ist der
Streitwert unabhängig von den konkreten steuerlichen Auswirkungen auf die festzusetzende Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei
festgestellten Anteilswerten von mehr als 13.000.000 € pauschal mit 25 % der streitigen Wertdifferenz anzusetzen (Anschluss
an , BFHE 211, 422, zu Grundbesitzwerten).