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NWB Nr. 18 vom Seite 1282

Vorlageverlangen zu elektronisch erstellten Kasseneinzeldaten eines Apothekers

Detlef Pieske-Kontny

Die [i]v. Wedelstädt, Betriebsprüfung, infoCenter, NWB PAAAB-04785 Finanzbehörde hat gem. § 147 Abs. 6 AO im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten des Steuerpflichtigen zu nehmen, dessen Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen oder zu verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet werden oder ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wenn der Steuerpflichtige seine Buchhaltung mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt hat. Nach der Entscheidung des ( NWB UAAAG-99104) sind auch die Betreiber einer Apotheke verpflichtet, dem Betriebsprüfer die vollständigen Kasseneinzeldaten in elektronischer Form zur Prüfung vorzulegen. Die Revision wurde mit Hinweis auf § 115 Abs. 2 FGO nicht zugelassen.

Arbeitshilfe:

Zum Thema ist in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:

  • Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften, NWB IAAAB-04637

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten von Gewerbetreibenden

[i]Betreiber einer Apotheke ist KaufmannEin Kaufmann – und hierzu gehört auch der Betreiber einer Apotheke (vgl.

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