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Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften
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I. Sachverhalt
Die Klägerin, eine gewerblich tätige OHG, vermietete 1977 ein bis dahin für eigenbetriebliche Zwecke genutztes Grundstück an einen Dritten. Ende 1978 übertrug die OHG das Grundstück zu je 1/2 unentgeltlich auf ihre beiden Gesellschafter. Diese vermieteten das Grundstück an die OHG, welche ihrerseits den Mietvertrag mit dem Dritten weiterführte. Beide Gesellschafter übertrugen ihren Grundstücksanteil unentgeltlich auf ihre Ehefrauen, und zwar A noch 1978, B 1980. Die OHG behandelte den Vorgang bei A und B als Entnahme 1978. Demgegenüber war das FA der Auffassung, der Grundstücksanteil des B sei erst 1980 entnommen worden. Dem schloß sich der BFH im Ergebnis an.
II. Entscheidungsgründe
Das FA ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Anteil des Beigeladenen (B) an dem mit der Lagerhalle bebauten Grundstück bis zur Übertragung an seine Ehefrau im Dezember 1980 zu seinem notwendigen Sonder-BV gehört hat.
1. Sonder-BV liegt vor, wenn ein Mitunternehmer ihm gehörende WG seiner PersGes zur Nutzung überläßt (Sonder-BV I) oder wenn WG, die einem Mitunternehmer gehören, zur Begründung oder Stärkung seine...