Einkommensteuer | Steuerliche Bewertung von Dienstfahrrädern (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat u.a. zur
Frage geantwortet, ob die Steuerfreiheit der privaten Nutzung für Diensträder
auch dann gewährt wird, wenn eine Bonuszahlung oder Sonderzahlung des
Arbeitgebers im Rahmen einer Gehaltsumwandlung zur Begleichung der Leasingrate
verwendet wird.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Nach § 3 Nummer 37 EStG ist die Fahrradüberlassung an den Arbeitnehmer ab 2019 steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Mit dem Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ sollen Gehaltsumwandlungen ausgeschlossen werden. Es soll honoriert werden, dass der Arbeitgeber eine echte Zusatzleistung erbringt und nicht im Gegenzug das Bruttoentgelt absenkt.
Zur Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen wird auf das (BStBl I Seite 728) verwiesen.
Quelle: BT-Drucks. 19/9172, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (il)
Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag unseres Bloggers Christian Herold v. im NWB Experten Blog.
Fundstelle(n):
LAAAH-12449