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FG Köln | Zulässigkeit eines grenzüberschreitenden Auskunftsersuchens
Ein grenzüberschreitendes Auskunftsersuchen ist statthaft, wenn Angaben eines Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen verifiziert werden sollen.
Die Antragstellerin ist eine deutsche Niederlassung einer polnischen Firma. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die polnische Firma Überweisungen in einer Gesamthöhe von 310.000 € mit dem Vermerk Darlehen erhielt, die von dem Konto der deutschen Firma K-GmbH überwiesen wurden. Die GmbH hatte das Geld zuvor von einer Ltd. aus Malta erhalten. Zur Erklärung teilte die Antragstellerin mit, dass die polnische Firma ein bestimmtes Gerät von der Ltd. gekauft habe. [i]Amtshilfeersuchen deutscher Finanzbehörden an Malta auch bei Prüfung von etwaigen Verflechtungen, die ihren Ausgangspunkt in Polen habenIm Zusammenhang mit Verzögerungen sei der polnischen Firma ein zinsloses Darlehen gewährt worden. Da die Firma kein in ...