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Dieselfahrzeuge: Teilwertabschreibungen prüfen und nutzen
Besitzer von Dieselfahrzeugen haben in den letzten Monaten teils deutliche Wertverluste wegen der drohenden Fahrverbote hinnehmen müssen. Unternehmer sollten prüfen, ob sie die Verluste per Teilwertabschlag gegenüber dem Finanzamt geltend machen können. Der Abschlag ergibt sich aus der Differenz zwischen Buch- und Marktwert. Letzterer lässt sich z. B. über Verbrauchsportale ermitteln.