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Unterbeteiligung am Gesellschaftsanteil des Vaters
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I. Sachverhalt
Der Kl., Komplementär einer KG, räumte seinen beiden minderjährigen Söhnen Unterbeteiligungen an seinem Anteil ein. Die Söhne erbrachten Geldeinlagen, für die sie auflagemäßig ihnen zuvor vom Vater geschenkte Mittel verwandten. Gesellschafts- und Schenkungsverträge waren notariell beurkundet und vormundschaftsgerichtlich genehmigt; bei Vertragsabschluß waren die Unterbeteiligten durch Ergänzungspfleger vertreten. Die KG ging von einer atypischen Unterbeteiligung aus und rechnete den Unterbeteiligten entsprechende Gewinnanteile zu. Das FA erkannte die Unterbeteiligungen nicht an, da es an einem Vollzug der Verträge fehle. Das FG nahm wegen Ausschlusses der Unterbeteiligten von den stillen Reserven und einem Firmenwert bei Beendigung der Unterbeteiligung eine typische Unterbeteiligung an und zog die Gewinnanteile der Söhne als Sonderbetriebsausgaben vom Gewinnanteil des Vaters ab. Die Revision des FA führte zur Aufhebung des FG-Urt. und zur Zurückverweisung der Sache an das FG.
II. Entscheidungsgründe
Nach ständiger Rspr. des BFH seien Gesellschaftsverträge zwischen nahen Angehörigen im ESt-Recht ...BStBl 1990 II S. 68