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Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen Gewinnausschüttungsanspruchs
(1) Die Forderung gegen den Erwerber einer GmbH-Beteiligung aus dem Vorbehalt eines Gewinnausschüttungsanspruchs ist sogleich zu aktivieren, wenn dem Veräußerer Ansprüche gegen den Erwerber auch bei Vereitelung des Anspruchs zustehen. (2) Gewährt ein im Wege unechter Realteilung aus der Personengesellschaft ausscheidender Gesellschafter der Gesellschaft eine Leistung, mit der der Betrag ausgeglichen werden soll, um den der Wert des zur Abfindung übertragenen Gesellschaftsvermögens den Abfindungsanspruch übersteigt, führt diese Leistung bei der Personengesellschaft in voller Höhe zu einem Gewinn (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 EStG; § 240, § 242 Abs. 1, § 246 Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB).
(1) Gesells...