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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 13 | Vorsteuerabzug: EuGH ist bei nicht eindeutigen Leistungsbeschreibungen in Rechnungen großzügig

Die Leistungsbeschreibung in einer Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug muss nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH keine Prüfung der korrekten steuerlichen Beurteilung ermöglichen. Diese kann sich aus weiteren Unterlagen (z. B. Stundenaufstellungen) ergeben, auf die in der Rechnung nicht Bezug genommen werden muss. Diese Sichtweise kann den Vorsteuerabzug retten, wenn Rechnungen nur sehr kurze Beschreibungen der Leistungen enthalten.

Damit kommen wir zur Umsatzsteuer. Die Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug steht mächtig unter Druck. Erst kürzlich haben wir Sie in unserer Februar-Ausgabe 2019 über eine bahnbrechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs informiert. Danach ist die Vorlage von Rechnungen für den Vorsteuerabzug nicht immer zwingend erforderlich. Es genüge, wenn Unternehmer durch objektive Nachweise belegen können, dass die materiellen Voraussetzungen für einen Abzug der Vorsteuer erfüllt sind.

Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind noch nicht klar, da ist schon ein weitere s großzügig es Urteil des EuGH zu vermelden. Es geht...

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