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Steuerliche Vergünstigungen nach dem Fördergebietsgesetz
I. Umfang der Regelung
1. Begünstigungstatbestände
Zur Erleichterung und Beschleunigung des wirtschaftlichen Anpassungsprozesses sind befristete Sonderabschreibungen für die Herstellungs- und Anschaffungskosten und nachträgliche Herstellungsarbeiten an beweglichen und unbeweglichen WG des BV (§ 2) und an unbeweglichen WG des Privatvermögens (§ 3) in den neuen Bundesländern eingeführt worden.
Wesentliches Ziel ist die Modernisierung und Sanierung der betrieblichen Ausrüstungen und des Gebäudebestandes. Die Sonderabschreibungen betragen bis zu 50 v. H. innerhalb der ersten fünf Jahre (§ 4).
Für geplante betriebliche Investitionen können in begrenztem Umfang steuerfreie Rücklagen gebildet werden (§ 6).
Bei eigengenutzten Wohnungen können Aufwendungen bis zu insgesamt 40 000 DM wie Sonderausgaben abgezogen werden (§ 7).
2. Anwendungsbereich
Die Sonderabschreibungen können nach § 1 Abs. 2 in Anspruch genommen werden, wenn die begünstigten Maßnahmen in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin durchgeführt werden. Wohnsitz oder Sitz der Geschäftsleitung sind ohne Bedeutung.
Abschreibungsberechtigt sind beschränkt und unbesch...