Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Kodierung von Videofarbbildern" – zur Patentfähigkeit
Tatbestand
Die Nichtigkeitsklage betrifft das am 26. Januar 1996 in englischer Sprache international angemeldete, mit Datum 5. April 2000 veröffentlichte und am 26. Januar 2016 durch Zeitablauf erloschene europäische Patent EP 0 754 393 mit der Bezeichnung „VIDEO IMAGE COLOUR ENCODING“ (KODIERUNG VON VIDEOFARBBILDERN), das auf die PCT-Anmeldung mit der Veröffentlichungsnummer WO 96/25010 A2 zurückgeht, die Prioritäten der englischen Anmeldungen GB 9502172 vom 3. Februar 1995 und GB 9503063 vom 16. Februar 1995 in Anspruch nimmt und dessen deutscher Teil vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 696 07 529.6 geführt wird.
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