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Inanspruchnahme externer Dienstleister
Mit Meldung vom hat das IDW eine Hilfestellung zur Anwendung des neuen § 50a WPO (Inanspruchnahme von Dienstleistungen) veröffentlicht. Sie enthält u. a.
Begriffserläuterungen (Berufsmäßig tätige Gehilfen, Dienstleister, Angestellte eines Dienstleisters, Subunternehmer),
Beschreibungen zu betroffenen Dienstleistungen,
Konkretisierung der rechtlichen Anforderungen nach § 50a WPO betreffend WP/vBP bzw. WP/vBP-Praxen,
Beschreibung technischer und organisatorischer Maßnahmen in der WP-Praxis sowie beim Dienstleister und
Hinweise zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in praktischen Anwendungsfällen.
Meldung und Hilfestellung des IDW sind abrufbar unter http://go.nwb.de/f8oug.