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Vorsteuerabzug einer Funktionsholding
Das Niedersächsische FG hat sich in seinem mit der Frage beschäftigt, ob einer Funktionsholding aus bestimmten Eingangsleistungen ein Vorsteuerabzug zusteht. Damit reiht sich dieses Urteil in eine Reihe von Entscheidungen zu diesem Themenkomplex ein. Gleichwohl ist das Urteil insoweit bemerkenswert, als es eine Gestaltungsoption bietet, die Beschränkung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15 Abs. 2 UStG zu vermeiden.
I. Leitsatz (amtlich)
Das Erbringen von Sachleistungen als Gesellschafterbeitrag ist Teil der unternehmerischen Tätigkeit der aktiven Beteiligungsverwaltung.
II. Sachverhalt
Der dem Urteil des Niedersächsischen FG zugrunde liegende Sachverhalt stellt sich – verkürzt – wie folgt dar:
Die Klägerin war eine GmbH und Gesellschafterin zweier Kommanditgesellschaften (KGs). Die KGs erwarben Grundstücke und errichteten hierauf Wohngebäude mit dem Ziel, diese bebauten Grundstücke zu veräußern. Insoweit handelte es sich um eine typische Bauträger-Tätigkeit. Neben der Klägerin waren jeweils noch Dritte an den KGs beteiligt, wobei die Klägerin jeweils die Mehrheit der Kommanditanteile hielt.
Bei beiden KGs wurde die Erbringung eines Aufgelds der Gesellschafter zur Finanzierun...