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Einkommensteuer | Erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers (FG)
Das Amtsgericht stellt die erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers i.S.d. § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG dar (, Revision anhängig, BFH-Az. VI R 35/18).
Hintergrund: Erste Tätigkeitsstätte ist nach § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung im Sinne des Satzes 1 wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt (§ 9 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Fahrtkosten eines Gerichtsvollziehers von seinem Wohnort X zu seinem Amtssitz, dem Amtsgericht in Y, nach dem ab 2014 geltenden neuen Reis...