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RENO Nr. 4 vom Seite 2

Grundlagen für Auszubildende – Teil 4: Das gerichtliche Mahnverfahren

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Die selbstständige Bearbeitung des Forderungseinzugs stellt einen wichtigen Aufgabenbereich für Rechtsanwaltsfachangestellte dar. Auszubildende sollten daher bereits frühzeitig in den Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens eingewiesen werden. Mit „mal eben ausfüllen“ des Antragsformulars ist es nicht getan. Mit diesem Beitrag setzen wir unsere Reihe „Grundlagen für Auszubildende“ auf vielfachen Wunsch fort.

Allgemeines

Zum Mahnverfahren möchten wir Ihnen einen grundlegenden Überblick über den Ablauf des Verfahrens geben und aufzeigen, wie das Formular richtig ausgefüllt wird. Die Formularvordrucke wurden zum Teil der Seite www.mahngerichte.de entnommen. Wir danken der Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren für die Genehmigung der Nutzung und Wiedergabe der Musterbeispiele.

Grundlagen

Das Mahnverfahren ist in den §§ 688 ff. ZPO geregelt. Zweck des Mahnverfahrens ist es, einen Vollstreckungstitel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, zu erlangen. Die beteiligten Parteien werden in einem Mahnverfahren „Antragsteller“ und „Antragsgegner“ genannt. In einem Mahnverfahren kann nur der Anspruch, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, ge...