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Die Umsatzsteuer – unsere tägliche Begleiterin (II)
Nachdem wir uns in Ausgabe 03/2019 mit den gesetzlichen Grundlagen der Umsatzsteuererhebung, der Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast bzw. eines Vorsteuerüberhanges sowie den dazugehörigen Buchungssätzen beschäftigt haben, geht es uns in diesem Beitrag und die Bilanzierung der Umsatzsteuer, der Entnahme von Gegenständen durch den Unternehmer sowie Ein- und Verkäufe im Ausland.
Beim Jahresabschluss – oder bei einem unterjährigen Abschlusstermin – muss die Umsatzsteuerzahllast als sonstige Verbindlichkeit auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Ein Vorsteuerüberhang wird als sonstige Forderung aktiviert. Mit Beginn des nächsten Geschäftsjahres werden diese Konten wieder eröffnet und am Steuertermin (10. des Monats) verrechnet.
Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Die aufgrund der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen überwiesene Umsatzsteuerbeträge (Zahllast) stellen Vorauszahlungen an das Finanzamt dar. Daher muss für das abgelaufene Geschäftsjahr immer eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstellt werden. Diese muss zusammen mit der Einkommensteuer-Erklärung bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen bzw. der Körperschaftssteuererklärung bei Kapitalgesellschaften bis zum 31.05....