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Steuerfreie Sanierungsgewinne
Literatur: Ströfer, Unternehmenssanierung und Steuerrecht, StuW 1982 S. 231; Jehner, Die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen, BB 1983 S. 1525; Wolf, Ist ein von der Stillegung bedrohter Betrieb sanierungsbedürftig?, DStR 1985 S. 232; Knief, Die Voraussetzungen für den steuerfreien Sanierungsgewinn, DB 1986 S. 441; Anders, Zur Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns, Inf 1987 S. 226; Arians, Sanierungsbilanzen, BBK F. 12 S. 1633; Fichtelmann, Die steuerlichen Probleme der Unternehmenssanierung, 2. Aufl. Heidelberg 1990.
I. Anwendungsbereich
Sanierungsgewinne sind nach § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt nicht nur für die ESt, sondern auch für die KSt (§ 8 Abs. 1 KStG) und die GewSt (§ 7 GewStG). Die Vorschrift gilt nur für bilanzierende Unternehmer. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann der Erlaß betrieblicher Verbindlichkeiten unmittelbar zu keiner Gewinnerhöhung führen. Nur mittelbar bewirkt das Fehlen von Betriebsausgaben einen höheren Gewinn. Dieser Mehrgewinn soll jedoch nicht unter § 3 Nr. 66 EStG fallen.
Beispiel 1:
Verzichten die Lieferanten auf die Begleichung ihrer Forderungen aus Warenlieferungen, kann der Schuldner bei seiner Einnahmen-Ausgabenrechnung keine Betriebsaus...