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Außenprüfung | Schätzung durch Hefekalkulation
Das Finanzamt darf eine Schätzung des Gewinns und der Umsätze einer Fladenbrotbäckerei auf der Grundlage einer Hefekalkulation durchführen.
Die Hefekalkulation ist aber für jedes einzelne Wirtschaftsjahr durchzuführen; eine Übertragung einer für nur ein Jahr durchgeführten Kalkulation auf die weiteren Prüfungsjahre ist nicht zulässig. Außerdem ist zu überprüfen, ob das Kalkulationsergebnis durch eine Bargeldverkehrsrechnung gestützt wird.
Das Finanzamt hatte im Streitfall eine unvollständige Erfassung von betrieblichen Erlösen festgestellt, da verschiedene Erlöse auf dem privaten Konto des Fladenbrotbäckers gelandet sind. Außerdem gab es zu wenig Mehleinkäufe, um die gebuchten Erlöse zu erklären. Mithilfe eines Sachverständigen gingen Finanzamt und FG von einem Hefeverbrauch von 2 kg für 100...