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FG Berlin-Brandenburg 10.01.2019 7 V 7203/18, BBK 11/2019 S. 500

Umsatzsteuer | Keine Erteilung einer Umsatzsteuernummer an unzuverlässigen Unternehmer

Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, einem Steuerpflichtigen eine Umsatzsteuernummer zu erteilen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er die Nummer für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird.

Das FG Berlin-Brandenburg lehnte einen auf Erteilung der Steuernummer gerichteten Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i. S. von § 114 FGO ab und stützte die Ablehnung auf folgende Anhaltspunkte:

  • Der [i]Verletzung der umsatzsteuerlichen Pflichten aus früherer Tätigkeit Antragsteller hat seine Umsatzsteuer 2013 aus einem früheren Unternehmen i. H. von ca. 55.000 € noch immer nicht an das Finanzamt abgeführt und auch die Umsatzsteuererklärung für diesen Zeitraum noch nicht abgegeben.

  • Der Antragsteller hat auch seine Einkommensteuererklärungen für 2013 und 2015 sowie die Umsatzsteuererklärungen für 2015 noch nicht abgegeben und schuldet noch weit...

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