Umsatzsteuerrechtliche Zurechnung einer Jagdverpachtung durch eine
Hauberggenossenschaft als Personengesellschaft
Leitsatz
Die Umsätze im Zusammenhang mit der grundsätzlich als unternehmerisch im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilenden mehrjährigen
Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch einen Forstwirt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9 UStG stellt keine nach §
24 UStG begünstigten land- und forstwirtschaftlichen Umsätze dar, da das Jagdrecht dem Grundstückseigentümer unabhängig von
der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung seines Grundbesitzes zusteht und die Jagdverpachtung in erster Linie der Erzielung
von zusätzlichen Pachteinnahmen dient.
Eine seit Jahren als Hauberggenossenschaft auftretende Personenvereinigung, die über ein faktisch gelebtes Statut in offenbar
analoger Anwendung der Vorschriften der Haubergordnung mit dezidierten Vertretungsregelungen und einem Mitgliedergremium verfügt
und auch im sonstigen Rechtsverkehr seit langem im eigenen Namen nach außen auftritt, ist selbst als zivilrechtlich partiell
rechtsfähige Personenmehrheit anzusehen.
Fundstelle(n): CAAAH-11642
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 22.01.2019 - 6 K 812/18
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