Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der örtlichen
Zuständigkeit
Leitsatz
Eine Feststellungsklage auf Feststellung der örtlichen Zuständigkeit, verbunden mit einer Leistungsklage auf Erteilung einer
neuen Steuernummer ist bei gesetzlich gebundenen Steuerverwaltungsakten unzulässig.
Ein Anspruch auf Erteilung einer neuen Steuernummer besteht allenfalls für einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer, wenn
keine Finanzbehörde ihm eine wegen § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG benötigte Steuernummer erteilt hat oder die Verwendung einer
früher erteilten Steuernummer ersatzlos untersagt und die Steuernummer damit wirksam widerrufen wurde.
Fundstelle(n): XAAAH-11635
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 11.12.2018 - 4 K 1172/17
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