Zustimmung des Steuerpflichtigen als Voraussetzung für eine Zuständigkeitsvereinbarung von Finanzämtern über die örtliche
Zuständigkeit für den Steuerpflichtigen
Leitsatz
1. Die Zuständigkeit für die Besteuerung des Steuerpflichtigen kann mit dessen Zustimmung nach § 27 S. 1 AO auf ein anderes
als das örtlich zuständige FA übertragen werden, ohne dass die Vereinbarung über den Zuständigkeitswechsel zweckmäßig sein
muss (Anschluss an , EFG 2016, 523).
2. Die Aufhebung einer gemäß § 27 AO begründeten Zuständigkeitsvereinbarung bedarf nicht der Zustimmung des Steuerpflichtigen,
der dem Abschluss der Zuständigkeitsvereinbarung zwischen den beteiligten Finanzämtern als Betroffener zugestimmt hatte.
3. Wurde die Zuständigkeitsvereinbarung ursprünglich getroffen, weil die Ehefrau des Steuerpflichtigen damals bei dem für
die Einkommensteuer und die betrieblichen Steuern des Steuerpflichtigen örtlich zuständigen Finanzamt beschäftigt war, ist
die Ehefrau zwischenzeitlich schon lange nicht mehr bei diesem Finanzamt beschäftigt und ist auch ein Wechsel der bei diesem
Finanzamt für den Steuerpflichtigen zuständigen Bediensteten eingetreten, so hat sich die Sachlage geändert und der Widerruf
der Zuständigkeitsvereinbarung durch das Finanzamt gegen den Willen des Steuerpflichtigen verstößt nicht gegen Treu und Glauben.
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