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Abgrenzung und Abzug von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden im Privatvermögen
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Steuerrechtliche Behandlung von Herstellungs-/Anschaffungskosten
1. Anschaffungskosten/Herstellungskosten
Bei Gebäuden, die im Rahmen einer Einkunftsart genutzt werden, ist der Unterschied zwischen den Anschaffungskosten des Grundstücks, den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes und Erhaltungsaufwand von erheblicher steuerlicher Bedeutung. Dieser Unterschied wirkt sich auch bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen aus, für die die Steuervergünstigung des § 10e EStG in Anspruch genommen werden kann.
Soweit die Aufwendungen des Stpfl. auf die Anschaffung eines Grundstücks entfallen, ergeben sich bei zum Privatvermögen gehörenden vermieteten Grundstücken keine Auswirkungen. Anschaffungskosten eines Grundstücks sind, soweit nicht der Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG eingreift, einkommensteuerlich ohne Bedeutung. Handelt es sich um ein Grundstück, das mit einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus bebaut ist oder wird, können die Anschaffungskosten des Grundstücks zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage für die Steuervergünstigung des § 10e Abs. 1 EStG einbezogen werden.
Her...BStBl 1983 II S. 410