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Umsatzsteuer | Keine Steuerbefreiung für Fahrschulunterricht
Der Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht ( „A & G Fahrschul-Akademie GmbH“ NWB LAAAH-09916).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin wendet sich vor den deutschen Gerichten gegen die Weigerung der deutschen Steuerbehörden, den von ihr erteilten Fahrunterricht von der Umsatzsteuer zu befreien. Konkret geht es um Unterricht im Hinblick auf den Erwerb der Fahrerlaubnisse für Kfz der Klassen B und C1, also für Kraftwagen, die zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut sind und deren zulässige Gesamtmasse 3,5 bzw. 7,5 Tonnen nicht überschreitet.
Der BFH hatte im März 2017 das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH u. a. die Frage zur Vora...BStBl 2017 II S. 1017