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Schätzungsbefugnis wegen fehlender Belege
(1) Für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs trägt der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, die Darlegungslast. (2) Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gehört zu den tatsächlichen Feststellungen, an die der BFH nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist. (3) Zu einem ordnungsgemäßen Beweisantrag gehört die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Zeugen.
(1) Zu schätzen ist gem. § 162 Abs. 2 Satz 2 AO u. a. dann, wenn die Buchführung nach § 158 AO der Besteuerung nicht zugrunde gelegt wird. Buchungen und sonst erforderliche Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen überdies täglich festgehalten werden. Kassenaufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass ...BStBl 1999 II S. 481