Steuerschuldnerschaft nach § 13 b UStG in sog. Bauträgerfällen
Leitsatz
1) § 27 Abs. 19 Sätze 1 und 2 UStG sind dahingehend verfassungs- und unionrechtskonform auszulegen, dass eine Änderung der
Umsatzsteuerfestsetzung dann zulässig ist, wenn dem leistenden Unternehmer ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich
entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht.
2) Der durch § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG angeordnete Ausschluss des abgabenrechtlichen Vertrauensschutzes ist (nur) dann zu rechtfertigen,
wenn das Bestehen und die Abtretbarkeit einer Forderung nicht erst im Anschluss an die Änderung des Umsatzsteuerbescheids,
sondern bereits im Festsetzungsverfahren geklärt wird.
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 8 Nr. 26 DStRE 2019 S. 1036 Nr. 16 EFG 2019 S. 565 Nr. 7 EAAAH-11180