Ganztägige außerhäusige Hundebetreuung keine „haushaltsnahe Dienstleistung” i. S. d. Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 S.
1, Abs. 4 S. 1 EStG
Leitsatz
Holt ein Hundebetreuer im Rahmen eines Gassi-Services den Hund der auswärts berufstätigen Steuerpflichtigen täglich an deren
Wohnung für eine Gassi-Runde ab, die mit anderen Hunden durchgeführt wird, wird das Tier anschließend im Auto herumgefahren
oder auch auf dem Gelände des Hundebetreuers betreut und erst am Nachmittag wieder zum Wohnungsort der Steuerpflichtigen zurückgebracht,
so ist diese Gestaltung der Hundebetreuung nicht mehr vergleichbar zu einer Hundebetreuung, die Mitglieder des Haushalts leisten
(vgl. hierzu ). Den Steuerpflichtigen steht daher für den Gassi-Service die Steuerermäßigung
für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 S. 1, Abs. 4 S. 1 EStG nicht zu.
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