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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 07 | Umsatzsteuer: Bruchteilsgemeinschaften können nicht Unternehmer sein

Der BFH hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zur Umsatzsteuer entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft kein Unternehmer sein kann. Stattdessen erbringen die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig die von ihnen zu versteuernden Leistungen. Das aktuelle Urteil ist insbesondere für die im Immobilienbereich weit verbreiteten Grundstücksgemeinschaften von großer Bedeutung.

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann kein Unternehmer sein. – Das hat der Bundesfinanzhof unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zur Umsatzsteuer entschieden. Stattdessen erbringen die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig die von ihnen zu versteuernden Leistungen. Das aktuelle Urteil ist insbesondere für die im Immobilienbereich weit verbreiteten Grundstücksgemeinschaften von großer Bedeutung.

Die Eigenschaft als Unternehmer setzt im Umsatzsteuerrecht voraus, dass entgeltliche Leistungen erbracht werden. Die Person des Leistungserbringers richtet sich dabei nach den der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen und damit im Regelfall nach dem Zivilrecht. Eine nichtrechtsfähige Bruchteilsgemeinschaft kann jedoch zivilrechtlich keine Verpflichtungen ei...

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