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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 25 | Handwerkerleistungen: Steuervergünstigung für Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerksbetriebs

Beim BFH ist ein drittes Verfahren zu der Frage anhängig, ob die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG auch für die Teile einer Handwerkerleistung zu gewähren ist, die in der Werkstatt des leistenden Unternehmers erbracht werden. Anders als zuvor das FG Berlin-Brandenburg und das FG Sachsen-Anhalt hat das FG München als Vorinstanz den Steuerbonus abgelehnt, soweit die Arbeiten in der Werkstatt des Handwerkers erfolgten. Nachdem die NZB erfolgreich war, muss nun der BFH ran.

Wir kommen nun zu haushaltsnahen Leistungen , genauer gesagt: zu Handwerkerleistungen . Beim Bundesfinanzhof ist ein weiteres Verfahren zu der Frage anhängig: Ist die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG auch für die Teile einer Handwerkerleistung zu gewähren, die in der Werkstatt des leistenden Unternehmers erbracht werden? Oder ist die Steuerermäßigung begrenzt auf den Teil der Arbeiten, die von dem Handwerker auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen ausgeführt werden?

Das FG München hatte schon Ende 2017 bei der Fertigung eines Geländers den Steuerbonus abgelehnt, soweit die Arbeiten in der Werkstatt des Handwerkers erfolgten. Die Revision hatte das FG nicht zugelassen. Die dagegen gerichtete Beschwerde war jedoch erfolgr...

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