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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 02 | Elektrofahrzeuge: Großzügige Regelung des BMF bei erstmaliger Überlassung eines Dienstwagens in 2019

Nach einem Schreiben des BMF an den Verband der Automobilindustrie (VDA) gilt die Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung bei der Überlassung eines Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugs an Arbeitnehmer für alle vom Arbeitgeber erstmals nach 2018 und vor 2022 zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen. Entgegen dem Gesetzeswortlaut kommt es dabei nicht darauf an, wann der Arbeitgeber dieses Kfz angeschafft, hergestellt oder geleast hat.

Das Bundesfinanzministerium ist nicht wirklich für die großzügige Auslegung der Steuergesetze zugunsten der Steuerbürger bekannt. Umso überraschender ist ein Schreiben des BMF zur Überlassung von Elektrofahrzeugen. Entgegen der eindeutigen Regelung durch das Jahressteuergesetz 2018 gewährt die Verwaltung die neue Steuervergünstigung bei der Privatnutzung von E-Autos in einem Ausnahmefall auch dann, wenn das Fahrzeug vor 2019 angeschafft wurde.

Der Hintergrund ist bekannt: Wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, muss die private Nutzung eines Firmen- oder Dienstwagens nach der Neuregelung nur noch mit einem halben Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden....

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