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Erbschaftsteuer | Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften – Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und AdV des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. (2) Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind die Arbeitnehmer von Gesellschaften, an denen eine Beteiligung besteht, nicht einzubeziehen (Rechtslage für Erwerbe bis einschließlich ).
Im Streitfall standen zwei Rechtsfragen zur Entscheidung: (a) Der BFH hat klargestellt, dass eine gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer auch dann eine Nachlassverbindlichkeit i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ist, wenn er die Steuerfestsetzung a...