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Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Insolvenzverfahren
Das seit dem reformierte Insolvenzrecht hat auch erhebliche Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die InsO durch das Gesetz zur Änderung der InsO und anderer Gesetze vom (BGBl 2001 I S. 2710) mit Wirkung ab einige beachtliche Änderungen erfahren hat (vgl. dazu eingehend Pape, NWB F. 19 S. 2811). Die FinVerw hat zwischenzeitlich die VollStrA (vgl. Verwaltungsvorschrift v. , BStBl 2001 I S. 605), die Anweisungen zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten (vgl. Nr. 2.9 und 2.10 des AEAO zu § 122) sowie zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren (vgl. , BStBl 2002 I S. 132) aktualisiert. Das Insolvenzrecht nach der InsO verdrängt dabei nur das Steuerverfahrensrecht. Materielles Steuerrecht bleibt unberührt; Entstehung und Höhe von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden von der InsO nicht tangiert.
Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen dem Regelinsolvenzverfahren (§§ 1-285 InsO), dem Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304-314 InsO) und besonderen Arten des Insolvenzverfahrens (§§ 315-334 InsO; z. B. Nachlassinsolvenz). Im Regelinsolvenzverfahren wird die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger dadurch erreicht, dass entweder das Vermö...