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Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger
Bauträger kann das Entfallen der rechtswidrigen Besteuerung geltend machen
[i]https://www.nwb-experten-blog.de/bautraeger-erhalten-zinsen-zur-umsatzsteuer/Sind ein Bauunternehmer und der Bauträger als Leistungsempfänger bei einem vor Ergehen des (BStBl 2014 II S. 128) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers nach § 13b UStG ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat der Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags. Dies gilt, wenn der Bauträger vom Finanzamt die Erstattung der Umsatzsteuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gem. § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen ( NWB OAAAH-10196).
I. Durfte das Finanzamt die Umsatzsteuer nach § 13b UStG vom Leistungsempfänger erheben?
[i]Selbständiger Malermeister lässt Instandhaltungsarbeiten an seinen Vermietungsobjekten durchführenDer Kläger ist selbständiger Malermeister. Daneben vermietet er in seinem Alleineigentum stehende Wohnungen. In den Streitjahren ließ der Kläger an seinen vermieteten Immobilien diverse Instandhaltungsarbeiten durchführen. Er ging zunächst – in Übereinstimmung mit der Finanzver...BStBl 2014 II S. 128