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Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten
Änderung der Rechtsprechung
[i]Ronig, Kapitalvermögen, infoCenter NWB DAAAB-14243 Nachdem der BFH zum alten Recht (vor Einführung der Abgeltungsteuer) noch entschieden hatte, dass der Verfall von Knock-out-Zertifikaten steuerlich nicht zu berücksichtigen ist, hat er nunmehr zum neuen Recht eine Kehrtwende vollzogen: Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten der Zertifikate als Verluste im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt ( NWB UAAAH-09524).
I. Verluste aus Knock-out-Zertifikaten
[i]Auf die Qualifizierung als Termingeschäfte kommt es nicht anDer Kläger erwarb im Streitjahr 2011 verschiedene Knock-out-Zertifikate, bei denen noch während des Streitjahres die Knock-out-Schwelle erreicht wurde. Die entsprechenden Zertifikate wurden daraufhin ohne Differenzausgleich bzw. Restwert ausgebucht. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 machte der Kläger hierfür Verluste in Höhe von insgesamt 130.059 € geltend. Das Finanzamt erkannte die Verluste bei der Veranlagung nicht an.
Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht statt. Der BFH wies die dagegen eingelegte Revision des Finanzamts als unbegründet zurück.