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Einkommensteuer | Steuerbarkeit eines Stipendiums (FG)
Stipendiumsleistungen, die eine in Deutschland tätige Gastärztin aus ihrem Heimatland (Libyen) zur Sicherung ihres Unterhalts erhält, sind weder Arbeitslohn von dritter Seite, noch als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerbar (; vorl. nicht rechtskräftig).
Sachverhalt: Die Klägerin ist Ärztin und hatte wegen besonders guter Leistungen bereits nach ihrem Studienabschluss in 2008 in Libyen eine Zusage des libyschen Staates für ein Stipendium für die Weiterbildung im Ausland erhalten. Nach ihrer Einreise im Jahr 2013 nach Deutschland war sie seit April 2014 an einer Klinik als Gastärztin tätig. Ihr Ziel war es, die Facharztprüfung abzulegen.
Der Klägerin war nach ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Für...