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Umsatzsteuer kompakt
Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger (BFH)
Sind Bauunternehmer und Leistungsempfänger bei einem vor Erlass des (BStBl 2014 II S. 128) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu. Dies gilt, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Änderung eines Umsatzsteuerbescheids, mit dem das Finanzamt für die Jahre 2009 bis 2011 (Streitjahre) gegenüber dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) u. a. zu Unrecht Umsatzsteuer für Bauleistungen gemäß § 13b UStG festgesetzt hat, in direkter oder entsprechender Anwendung des § 17 UStG oder nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verweigert werden darf.
Der BFH hat die Revision des Finanzamts zurückverwiesen:
Der v...BStBl 2019 II S. 109