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Klassifizierung und Abbildung von Leasingverhältnissen beim LG in Handels- und Steuerrecht sowie IFRS
I. Leasingverhältnisse in Handels- und Steuerrecht
1. Klassifizierung
Das deutsche Handelsrecht enthält keine speziellen Rechtsvorschriften zur Abbildung von Leasingverhältnissen in den Abschlüssen. Daher ist auf die allgemeinen Ansatzgrundsätze, insbesondere die Zurechnung von Vermögensgegenständen zum wirtschaftlichen Eigentümer, abzustellen (vgl. § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB). Ebenso wie bei der Abbildung von Leasingverhältnissen in den Abschlüssen von LN orientiert sich auch die Abbildung in den handelsrechtlichen Abschlüssen der LG an den steuerlichen Leasingerlassen.
Sofern die Kriterien des jeweils relevanten Leasingerlasses für eine Zurechnung des Leasinggegenstands zum LG erfüllt sind, handelt es sich um einen Operating-Leasingvertrag . Ein solcher liegt beispielsweise im Falle eines Vollamortisationsvertrags über bewegliche Wirtschaftsgüter vor, falls sämtliche nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
Grundmietzeit des Vertrags zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,
entweder keine Kaufoption zugunsten des LN oder eine Kaufoption, deren Ausübungspreis zum Zeitpunkt der Ausübung der Option nicht niedriger ist als der sich unter Anwendung der linearen AfA ergebende Buchwert,
entweder ke...