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Unfallversicherung | Wegeunfall beim mobilen Telefonieren
Erleidet eine Arbeitnehmerin auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen (Verkehrs-)Unfall, weil sie mobil telefoniert hat und deshalb unaufmerksam war, stellt dies zumindest dann keinen vom Schutz der Unfallversicherung mehr gedeckten Arbeitsunfall dar, wenn das mobile Telefonieren die wesentliche Ursache für das Unfallgeschehen war.
Auch wenn die Arbeitnehmerin auf dem Heimweg grds. unfallversichert sei, liege – wie hier – eine gemischte (nicht versicherte) Tätigkeit vor; ein Arbeitsunfall könne nur dann angenommen werden, wenn der Unfall wesentlich durch die versicherte Tätigkeit verursacht worden wäre, sich auf dem Heimweg also ein S. 864allgemeines Wegrisiko realisiert habe, so das Gericht. Weil die Arbeitnehmerin aber durch das Telefonat abgelenkt war, sei deren Wahrnehmungsfähigk...