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Änderung der AO, des EGAO und der Verordnungen zu §§ 21 und 180 AO durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999
Mit dem StBereinG 1999 wurden auch zahlreiche Regelungen der Abgabenordnung, des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO (V zu § 180 Abs. 2 AO) und der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer (USt-ZuständigkeitsV) geändert. Dabei handelt es sich nicht nur um redaktionelle Korrekturen, in bestimmten Bereichen traten auch bedeutsame Rechtsänderungen ein. Die im Folgenden erläuterten Rechtsänderungen sind bereits am in Kraft getreten und ab diesem Zeitpunkt in allen offenen Fällen anzuwenden, soweit hierzu nichts anderes ausgeführt wird (Art. 28 Abs. 2 StBereinG 1999, Art. 97 § 1 Abs. 7 EGAO).
1. Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs (§ 31a AO)
Zur Anpassung an das bereits zum in Kraft getretene Dritte Buch Sozialgesetzbuch (Art. 1 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes v. , BGBl 1997 I S. 594) wurde in § 31a Abs. 1 Satz 2 AO die Angabe ”Erlaubnis nach § 19 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes” durch die Angabe ”Genehmigung nach § 284 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch” ersetzt. Diese Änderung ist rein redaktioneller Art.
2. Selbstlosigkeit (§ 55 AO)
Zur redaktionellen Anpassung an die Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG durch das Standortsicherungsgesetz v. (BGBl 1993 I S. 1569) wurde in § 55 Abs. 3 AO die Angabe ”§ 6 Abs. 1...