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Online-Beitrag vom

Geringwertige Wirtschaftsgüter (HGB, EStG)

Stefan Kolbe

1. Begriff

1.1. Geringwertige Anlagegüter im Handelsrecht

Das Handelsrecht kennt keine gesetzliche Regelung zur Behandlung geringwertiger Anlagegüter. Vielmehr knüpft das Handelsrecht an die steuerlichen Regelungen zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern in § 6 Abs. 2–2a EStG an. Dieser steuerrechtlichen Behandlung folgt die handelsrechtliche Bilanzierungspraxis, um unterschiedliche Ansätze in der Handels- und Steuerbilanz zu vermeiden. Dabei wird als Begründungsansatz teilweise auf die GoB, teilweise auf die Geringfügigkeit verwiesen.

Allerdings ist handelsrechtlich streitig, ob der steuerlich nach § 6 Abs. 2a Satz 1 EStG gebildete Sammelposten uneingeschränkt in die Handelsbilanz zu übernehmen ist.

1.2. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Steuerrecht

Der Begriff des geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG) hat seinen Ursprung in der steuerrechtlichen Regelung des § 6 Abs. 2 EStG. Diese Vorschrift sieht für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Netto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800,- € (vor dem : 410,- €) nicht übersteigen, den sofortigen Abzug der AK/HK (Anschaffungskosten/Herstellungskosten) als Be...