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Online-Beitrag vom

Verdeckte Gewinnausschüttungen

Reinald Gehrmann

I. Definition

Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) versteht man eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei einer Körperschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG - ihren Gewinn oder Verlust - auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht. Sie darf das Einkommen der Körperschaft nicht mindern und ist diesem außerhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen. Beim begünstigten Gesellschafter ist sie als Einnahme aus Kapitalvermögen zu erfassen. Dieses Rechtsinstitut dient damit im Ergebnis dazu, das Einkommen der Kapitalgesellschaft um nicht betrieblich veranlasste Einflüsse zu bereinigen.

Durch das Jahressteuergesetz 2007 ist eine korrespondierende Besteuerung der vGA auf beiden Ebenen sichergestellt worden. Danach kann, soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, oder eine...