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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 68/17 EFG 2019 S. 503 Nr. 7

Gesetze: BewG 1991 § 183 Abs 1; BewG 1991 § 198

Bedarfsbewertung von Grundstücken: Zur Überprüfung durch den Gutachterausschuss mitgeteilter Vergleichspreise durch das Gericht und zum Verhältnis von Verkaufspreis und Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Leitsatz

  1. Eine Überprüfung der von den Gutachterausschüssen nach § 183 Abs. 1 Satz 2 BewG mitgeteilten Vergleichspreise durch das Gericht ist darauf beschränkt, ob dem Gutachterausschuss offensichtliche Unrichtigkeiten unterlaufen sind.

  2. Zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts im Sinne des § 198 BewG ist ein Sachverständigengutachten nicht stets vorrangig gegenüber einer stichtagsnahen Veräußerung zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2019 S. 598 Nr. 11
DStR 2019 S. 8 Nr. 15
DStRE 2019 S. 487 Nr. 8
EFG 2019 S. 503 Nr. 7
ErbBstg 2019 S. 84 Nr. 4
StB 2019 S. 87 Nr. 4
RAAAH-10049

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 06.09.2018 - 1 K 68/17

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