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Zonenrandförderung; | Sonderabschreibung für unbewegliche Wirtschaftsgüter (§ 3 ZRFG)
Im ABC der abzugsfähigen/nichtabzugsfähigen Ausgaben in F.3c hat sich im Stichwort ,,Zonenrandgebiete'' auf S.4715 ein Fehler eingeschlichen, den wir zu entschuldigen bitten. Unter I, 1 muß es richtig heißen: Die Sonderabschreibungen für unbewegliche Wirtschaftsgüter betragen bis zu 50 v.H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wir bitten um handschriftliche Berichtigung.