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Steuerliche Änderungen beim Betrieb von Handelsschiffen
I. Überblick und Gesetzgebungsverfahren
Am haben Bundestag und Bundesrat der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschiffahrt an den internationalen Standard (Seeschiffahrtsanpassungsgesetz) zugestimmt, das damit zum in Kraft treten kann. Zur Förderung der Seeschiffahrt und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reeder führt das Gesetz u. a. eine vom Ertrag unabhängige, auf den Frachtraum der Schiffe bezogene Tonnagesteuer ein und erlaubt es den Reedern, 40 v. H. der von den Seeleuten zu entrichtenden LSt einzubehalten. Diese Regelungen waren bereits im Entwurf des Steuerreformgesetzes 1999 enthalten (§ 65a, § 94 Abs. 4 EStG, BT-Drucks. 13/7480). Die wesentlichen steuerlichen Änderungen betreffen folgende Gesetze:
Änderung des EStG (Art. 6): Einfügung des neuen § 5a EStG (”Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr”), Aufhebung von § 34c Abs. 4 EStG, Einfügung des neuen § 41a Abs. 4 EStG, Einfügung des neuen § 52 Abs. 6b, 24b sowie Abs. 28d EStG.
Änderung der EStDV (Art. 7): Redaktionelle Änderung des § 60 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 EStDV und Einfügung eines neuen § 84 Abs. 3b EStDV.
Änderung de...