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Tätigkeit eines Bilanzbuchhalters
Eine Tätigkeit als Bilanzbuchhalter bei einem Steuerberater auf der Basis freier Mitarbeit zu einem Stundensatz von 35 € nebst zusätzlicher Umsatzbeteiligung kann als nicht versicherungspflichtige Beschäftigung zu werten sein, wenn vertraglich zugleich auch das Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers ausdrücklich ausgeschlossen wird. Dass letztlich nur eine zuarbeitende Tätigkeit vom Mitarbeiter geschuldet ist und die Endkontrolle und das damit verbundene Letztentscheidungsrecht gegenüber dem Mandanten vom Steuerberater als Arbeitgeber selbst ausgeübt wird, steht dieser sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses als solches dabei nicht entgegen ( NWB PAAAH-01277).
Das SG Mannheim (Ger...