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Beratervertrag: Fehlende Offenbarung eigener wirtschaftlicher Vorteile
Der steuerliche Berater handelt seinem Mandanten gegenüber pflichtwidrig, wenn er diesen zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, ohne zu offenbaren, dass für ihn wirtschaftliche Vorteile mit einem solchen Vertragsschluss verbunden sind. Beweispflichtig für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Mandant, dem die Beweiserleichterung i. S. des Anscheinsbeweises zugutekommen kann. Tätigt der Mandant, der über die wirtschaftliche Beteiligung seines Beraters an eine steuersparende Anlage vermittelnden Unternehmen nicht aufgeklärt ist, mehrere Anlagen, ist der Schaden unter Einbeziehung aller Anlagen zu berechnen ( NWB FAAAH-05310).
(1) Die auf Schadenersatz verklagten Steuerberater A un...