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Zulassung von Aktionären nach Fristablauf
Das Gleichbehandlungsgebot ist verletzt, wenn Aktionäre nach Ablauf der Anmelde- und Nachweisfrist zugelassen werden, obwohl die Einladung ausdrücklich darauf hinweist, dass sich ein Aktionär in der Anmeldefrist anmelden und in der Nachweisfrist legitimieren muss ( NWB DAAAH-08562).
Der II. Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen zur Kausalität der unberechtigten Zulassung zur Stimmrechtsausübung und zur Anfechtungsbefugnis der klagenden Aktionäre noch nicht getroffen hat. Bei der Gelegenheit hat das Gericht darauf hingewiesen, dass die Revision nicht schon deswegen Erfolg hat, weil der Wahlbeschluss wegen eines Verstoßes des Wahlvorsch...