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Verdeckte Gewinnausschüttung bei grenzüberschreitender Überlassung einer Geschäftschance
Auswirkungen im Rahmen des Außensteuergesetzes
[i]Briese, Verdeckte Gewinnausschüttung mit ABC, Grundlagen NWB WAAAE-85847 Das Rechtsinstitut einer verdeckten Gewinnausschüttung lässt sich bei der Beratung von international agierenden Unternehmensgruppen und den zugehörigen Anteilseignern nicht gänzlich vermeiden und begründet spätestens im Rahmen etwaiger Betriebsprüfungen ein umfangreiches Beratungsportfolio. Wird im Zusammenhang mit der Aussicht auf zukünftige Vermögenszuwächse im betrieblichen Bereich insoweit auf konkrete Entgeltlichkeitsabreden zugunsten gesellschaftsrechtlich verbundener natürlicher oder juristischer Personen verzichtet, kann dem körperschaftsteuerlichen Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung bei einer sog. Geschäftschance praktische Relevanz zukommen. Werden betriebliche Auslandsbeteiligungen gehalten, stellen sich im Hinblick einer Abgrenzung zu „passiven Einkünften“ im Kontext des Außensteuergesetzes bzw. einer potenziell denkbaren Funktionsverlagerung zahlreiche steuerrechtliche Folgefragen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Körperschaftsteuerliche Implikationen
1. Grundlagen
a) Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung
Verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Ausschüttungen jeder Art auf Genussrechte, mit denen das Rec...