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OLG Köln 15.11.2018 5 U 33/18, NWB 12/2019 S. 784

Haftung | Zur Informationspflicht eines Rechtsanwalts

Der Rechtsanwalt muss seinen Mandanten (hier im Hinblick auf eine arzthaftungsrechtliche Streitigkeit) zwar grds. auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung durch einen Prozessfinanzierer hinweisen, jedoch nicht (jedenfalls nicht ohne entsprechenden Auftrag) prüfen und darüber informieren, welcher Prozessfinanzierer für den Mandanten besonders günstig ist. Von einem Rechtsanwalt kann nicht ohne gesonderten Auftrag erwartet werden, dass er umfangreiche Marktrecherchen betreibt und mehrere Prozessfinanzierer kontaktiert.

Anmerkung:

Gerichte haben sich bisher nicht mit der Frage befasst, inwieweit ein Rechtsanwalt über Möglichkeiten der Prozessfinanzierung beraten muss. In der Kommentarliteratur ist nach Einschätzung des OLG Köln allgemein anerkannt, dass der Rechtsanwalt auf die grundsätzli...

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