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OLG München 21.02.2019 6 U 2988/18, NWB 12/2019 S. 782

Verbraucherschutz | Kosten für eine Kundenservice-Hotline

Für die Inanspruchnahme einer Kundenservice-Hotline dürfen keine Kosten anfallen, die über einen gewöhnlichen Flatrate-Tarif hinausgehen.

Anmerkung:

Nach Ansicht des OLG München darf der Bezahlsender Sky keine zusätzlichen Gebühren für seine Service-Hotline für Vertragskunden erheben. Das Gericht teilt die Ansicht der klagenden Verbraucherzentrale Bayern, dass die gebührenpflichtige 01806-Kundenservice-Hotline des Pay-TV-Senders Sky, die das Unternehmen für Fragen zu bestehenden Verträgen bereithält, gegen Verbraucherschutzrecht verstößt. Wer diese Hotline anruft, muss bislang pauschal 20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz bezahlen. Aus dem S. 783Mobilfunknetz kostet jeder Anruf 60 Cent. Diese Kosten übersteigen das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes, was rechtlich ...

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